Leistungen der PipeSystemConsult GmbH

Management der funktionalen Sicherheit

Arbeitsschutzvorschriften verlangen von Betreibern von industriellen Prozessanlagen, Sicherheitsrisiken auf ein akzeptables Minimum zu reduzieren. Die Einhaltung der Best-Practice- und ALARP-Prinzipien kann durch ein funktionales Sicherheitsmanagement gemäß DIN EN 61511 nachgewiesen werden.

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Gefährdungs- und Risikobeurteilung (HAZOP, FTA, QRA)

Die erste Stufe ist die Gefährdungs- und Risikobeurteilung (engl.: Hazard and Risk Assessment, HRA). Die Analysetiefe kann von einer „What if“-Checkliste über HAZOP und FTA bis hin zur QRA variieren.

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Cyber Security

Cyber Security ist ein wachsendes Risiko für alle kritischen Infrastrukturen und industriellen Prozessanlagen. Die neueste Ausgabe von IEC 61511-1 (sowie VDI/VDE 2180-1) verlangt, dass bereits in der HRA-Phase eine Sicherheitsrisikobewertung durchgeführt wird. Eine weitere detaillierte Sicherheitsbewertung (einschließlich der Überprüfung bestehender Anlagen) kann gemäß IEC 62443 durchgeführt werden.

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Risikobewertung und SIL-Analyse (Risikograph, LOPA)

Sicherheitsmaßnahmen, die während einer HRA identifiziert werden, können sicherheitstechnische Funktionen (SIFs) umfassen. Das Ausmaß der Risikoreduzierung und die entsprechenden Integritätsanforderungen werden durch einen kalibrierten Risikograph bzw. eine LOPA-Analyse definiert.

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Spezifikation der Sicherheitsanforderungen

Die Spezifikation der Sicherheitsanforderungen (SRS) ist die Verbindung zwischen den Analyse- und Implementierungsphasen eines Projekts. Die SRS sollte im Detail gemäß DIN EN 61511 vorbereitet und während des gesamten Sicherheitslebenszyklus aktualisiert werden.

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Verifikation und Validierung

Die Verifikation und Validierung von Sicherheitssystemen sollte während des gesamten Sicherheitslebenszyklus durchgeführt werden. Vor der Implementierung wird eine Schlüsselverifikation durchgeführt, um zu gewährleisten, dass die „SIFs“ die Anforderungen der SRS erfüllen. Die Validierung ist vor der Inbetriebnahme erforderlich (DIN EN 61511-1, Abschnitt 15).

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Beurteilung und Audit der funktionalen Sicherheit (FSA)

Beurteilungen der funktionalen Sicherheit (FSA) sind ein wesentlicher Bestandteil des Sicherheitslebenszyklus. Die DIN EN 61511 definiert fünf FSAs, von denen FSA Stage 3 und Stage 4 als obligatorisch angesehen werden. Zusätzlich zur Verifikation, Validierung und FSA bestätigen unabhängige Audits die Einhaltung des Site-FSM-Plans.

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Betrieb, Wartung, Modifikation

Die FSM-Anforderungen gelten während der gesamten Betriebs-, Wartungs- und Modifikationsphasen des Sicherheitslebenszyklus. Insbesondere bei bestehenden Anlagen können Lücken in den FSM-Aktivitäten auftreten, die von geringfügigen Dokumentationsproblemen bis zu einer möglichen Verschlechterung der SIF-Funktion aufgrund unzureichender Proof-Tests oder einer Überschreitung der Nutzungsdauer der Ausrüstung reichen.

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